AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die 

EASY EDV GmbH

"Die-Messie-Spezialisten"

nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.

 

§ 1. Art und Umfang der Leistung

Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich / Mail bestätigt werden. 

 

§2. Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung

Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 24h nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.

 

§ 3 Terminverzug durch den Kunden

1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mindestens 96 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vorher schriftlich via E-Mail an service@die-messie-spezialisten.de abzusagen.
Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:

a) Bei Absagen innerhalb von zwischen 48 bis 96 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vor dem vereinbarten Entrümpelungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises des gebuchten Termins gemäß des Angebotes bestehen. 

b) Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vor dem vereinbarten Entrümpelungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 100% des Preises des gebuchten Termins gemäß des Angebotes bestehen. 

c) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin an der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Adresse und sagt diesen Termin auch nicht schriftlich vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den Termin zu 100% gemäß des Angebotes gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

 

§ 4. Preise

Die angegebenen Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet.

Wir behalten uns vor, bei einer Abweichung der angegebenen Menge oder bei Bepreisung auf Basis von unvollständigen Fotos eine Nachkalkulation durchzuführen.

Bei vereinbartem Festpreis bezieht sich die Leistung ausschließlich auf die beschriebene Leistung. Zusätzliche, sich während der Tätigkeit ergebende Leistungen, werden gesondert beschrieben, kalkuliert und terminiert. 

 

§ 5. Nachbesserung / Reklamation

Bei ordentlicher Reklamation muß der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Entrümpelungsdatum in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer vorzulegen, bei postalischer Reklamation gilt das Datum des Poststempels. Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind.

Der Auftraggeber muß dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist einräumen. Versäumt der Auftraggeber diese Fristen gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei ordentlicher Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien akzeptablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation keine zusätzlichen Kosten.

 

§ 6. Eigentumsübergang

Mit Beginn der Arbeiten am Objekt geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer übernimmt nur mit ausdrücklicher Beauftragung die Aufgabe, Wertgegenstände zu erkennen und zu sichern. Für bei den Räumungsarbeiten verschwundenen Wertgegenständen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

Es erfolgt keine Wertanrechnung.

 

§ 7. Haftungsbeschränkung

Nach Abschluß der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Objektes. Sollte der Auftragnehmer im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, ist er verpflichtet, diese dem Auftraggeber anzuzeigen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Objekt auf Beschädigungen zu überprüfen. 

Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und für Schäden am Gebäude frei. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 

Die Haftung für nachträglich beanstandete, fehlende Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Papiere o.ä.) und sonstige Gegenstände, die sich im zu entsorgenden Müll befunden haben könnten, ist ausgeschlossen.

 

§ 8. Zahlungsbedingungen

Mit der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung fällig in Höhe von 25 Prozent der Auftragssumme.

Rechnungen sind sofort fällig ohne Abzug.

 

§ 9. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.

 

§ 10. Gerichtsstand

Für den Fall, daß es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.

 

§ 11. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, daß geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO zulässig, verarbeitet werden.

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